Für Viele der letzter Ausweg – Schwarzarbeit

Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit in Deutschland wie folgt definiert: „Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen: unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird.“

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