Verbindung von Einkommen und Gesundheit

Bildungsniveau, Berufstätigkeit und Einkommen beeinflussen in starkem Maße das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen.

In Luxemburg beträgt das durchschnittliche jährliche Einkommen 80.500 Euro pro Kopf. Dem gegenüber beträgt das Einkommen in Tadschikistan nur 537 Euro!

Je niedriger das Einkommen der Menschen ist, desto höher ist das Risiko, etwa an Herz-Kreislauf-Krankheiten zu sterben.

Das Einkommen der Menschen beeinflusst beispielsweise das Das Verhalten und die Qualität der Ernährung.

Das Zigaretten-Rauchen wirkt sich deutlich auf die Gesundheit aus. In Norwegen mit höherem Einkommen rauchen nur 20 Prozent der Bevölkerung, während in Armenien mehr als jeder Zweite raucht.

Alkohol-Mißbrauch und Tabakkonsum haben sich in den letzten Jahren zu den größten Risikofaktoren auf die Gesundheit entwickelt.

Slogan eines Anbieters für Videokonferenzing:

„Wenn Zeit nicht nur Geld,
sondern Gesundheit und Leben ist“

https://www.dimensiondata.com

Gesundheitsfinanzierungssyteme – eine Übersicht

Siehe Von Geld und Gesundheit“

Bulletin Nr. 79 / Dezember 2000

„Armut und Gesundheit sind eng miteinander verbunden.

Krankheit beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit und damit auch das Einkommen.

Mit weniger Einkommen kann sich eine arme Person in der Regel weniger Gesundheitsdienste leisten, falls diese Dienste bezahlt werden müssen.

Wenn Ersparnisse vorhanden sind, gehen dies durch die krankheitsbedingten Ausgaben schnell zur Neige.

Das Ganze wird schnell zu einer Teufelsspirale in Richtung Armut.

Eine Aufgabe von Gesundheitssystemen ist es deshalb, durch geeignete Finanzierungssysteme den direkten Zusammenhang zwischen individueller Zahlungsfähigkeit und Zugang zur Gesundheitsversorgung zu durchbrechen.“

www.medicusmundi.ch

 

Es besteht eine ZWEIKLASSEN-MEDIZIN:

„Seit Januar 2011 zahlt der Bund den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ALG-II-Empfänger, aber nur in Höhe des Pauschalbeitrages von 8 Euro.

Ist der tatsächliche Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse des ALG II-Beziehers fordert, höher als die Pauschale, muss der ALG II-Bezieher die Differenz selbst zahlen.

Es findet also keine generelle „Befreiung“ statt.

Personen, die allein aufgrund des Zusatzbeitrages hilfebedürftig nach SGB II würden, erstattet auf Antrag der SGB II-Leistungsträger den Zusatzbeitrag in der Höhe, in der Hilfebedürftigkeit entstände.

Hierbei werden die gleichen Regeln angewendet, wie bei der Zahlung des Zusatzbeitrages für ALG II-Bezieher,

d.h. es wird bei der Berechnung des Erstattungsbeitrages nur der pauschale Zusatzbeitrag berücksichtigt, nicht der tatsächliche Krankenkassenbeitrag.“

http://www.die-linke-ps.de/hartz_iv/

Wer arm ist, stirbt nachweislich früher