Spende für Papst nicht steuerlich absetzbar!

Die katholische Kirche ist ein superreicher weltweiter Konzern.

Es gibt immer noch Menschen, die den materiell-finanziellen Reichtum der katholischen Kirche vermehren wollen, obwohl das kaum noch geht.

Die Basis des Reichtums der katholischen Kirche ist BLUTGELD.
Und auf diesem Fundament bauen alle auf, die der Kirche Geld geben.

»Wir brennen wahrhaftig vor Geldgier, und indem wir gegen das Geld wettern,
füllen wir unsere Krüge mit Gold, und nichts ist uns genug.« (Bischof Hieronymus)

Die römisch-katholische Kirche verfügt über ein nicht zu berechnendes unvorstellbar großes Vermögen

  • des Heiligen Stuhls,
  • der Bistümer und
  • den mit der römisch-katholischen Kirche verbundenen Organisationen und Unternehmen.

Das Vermögen der katholischen Kirche wird allein in Deutschland auf 250 Milliarden Euro geschätzt.

Die Gelder und materiellen Vermögenswerte (wie Immobilien) kommen aus Einnahmen

  • aus Kirchensteuern,
  • aus Spenden und
  • aus Erträgen der wirtschaftlichen Unternehmungen und Beteiligungen
  • aus staatlichen Unterstützungen und Steuervorteile.

Wo kommt der unbeschreibliche Reichtum dieser Institution her?

Die historischen Quellen des Reichtums dieser Kirche sind:

  • SKLAVEREI
  • LEIBEIGENSCHAFT
  • SEGEN & TITEL
  • ABLASSHANDEL
  • RAUBMORD
  • INQUISITION und HEXENBRENNEN
  • URKUNDENFÄLSCHUNG
  • ERBSCHLEICHEREI
  • DEN ZEHNTEN
  • ÄMTERVERKAUF
  • MORD
  • NEBENEINNAHMEN
  • PROSTITUTION
  • SUBVENTIONEN »Melkkuh Volk« 

Eine Spende an den Papst kann jedoch nicht steuerlich abgesetzt werden!

Der Sachverhalt: 

Geklagt hatte eine Steuerberatungs-GmbH, deren Geschäftsführer im Rahmen einer Generalaudienz Papst Benedikt XVI. persönlich einen Scheck über 50.000 Euro übergeben hatte. Hierfür erhielt die GmbH eine Spendenbescheinigung, die als Aussteller den “Staatssekretär seiner Heiligkeit“ und als Ausstellungsort den Vatikan auswies. Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen.

In diesem Fall betrachtete das Finanzamt nicht die Katholische Kirche Deutschland, sondern den Vatikanstaat als Empfänger der Zuwendung an und versagte den Spenden-Abzug. 

Das Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 13 K 3735/10): Spende an den Papst kann nicht steuerlich abgesetzt werden

Nach Urteil des FG Köln (Az. 13 K 3735/10), kann eine Spende an den Papst in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Spende sei u.a. nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat gelegen ist.

Der 13. Senat des Finanzgerichts Köln wies die hiergegen erhobene Klage ab. Er folgte nicht der Auffassung der Klägerin,
wonach eine deutsche Untergliederung der katholischen Kirche als Spendenempfänger anzusehen sei. Eine Spende sei nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle sei, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat gelegen ist.
Diese Voraussetzungen seien bei einer Spende unmittelbar an den Papst nicht erfüllt. Denn als Empfänger der Zuwendung kämen nur der Heilige Stuhl, der Vatikanstaat oder die katholische Weltkirche in Betracht, die allesamt im Vatikan ansässig seien. Der Vatikan gehöre aber weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Auch verstoße die Versagung des Spendenabzugs nicht gegen die europarechtliche Regelung zur Kapitalverkehrssteuerfreiheit. Der Senat hat gegen das Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof in München wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
(Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.01.2014 – 13 K 3735/10)

  • Ein Beitritt des Vatikans in die EU könnte allerdings aufgrund des vorhandenen Vermögens der Katholischen Kirche zu einem guten finanziellen Beitrag für die Europäische Gemeinschaft werden! Da jeder Mitgliedstaat 0,73 % seines Bruttonationaleinkommens an die Gemeinschaft abgibt, kämen da schon gewaltige Beträge zusammen. Und die Katholische Kirche müßt ihr Vermögen endlich einmal offenlegen, damit man eine Basis für Berechnungen hätten.
  • Im übrigen sollten die jährlichen „Sternsinger“ zuallererst kräftig an die Türen des Vatikan klopfen, wenn es um Geldspenden geht. Die haben mehr als genug Geld!